Allgemeine Bedingungen / Hausordnung
§1 Geltungsbereich der Hausordnung
- Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der Fa. Happiness Festival GmbH, Alter Schlachthof 3, 76131 Karlsruhe, Deutschland (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungsstätte.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.
§2 Hausrecht
- Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
- Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
§3 Erwerb von Eintrittskarten
- Eintrittskarten dürfen nur erworben werden, wenn der Käufer beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.
- Der Erwerb der Eintrittskarten zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.
- Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
- Den Besuchern wird empfohlen, Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben (Informationen auf https://www.happiness-festival.de/tickets/).
- Besucher ab 80 Jahren benötigen keine Eintrittskarte
- Kinder benötigen
- bis zum Alter von einschließlich 11 Jahren ein "Mini Happianer" Ticket.
- ab 12 Jahren benötigen ein normales Festivalticket.
- Einlass von Kindern bis einschließlich 11 Jahren nur
- in Verbindung mit gültigem Altersnachweis
- mit adäquatem Gehörschutz
- in Begleitung einer erziehungsberechtigten / erziehungsbeauftragten Person mit gültigem Festivalticket
- Mit dem Kauf von Tickets für das Happiness Festival akzeptierst du eine mögliche, Epidemie- oder Pandemiebedingte, Verschiebung des Festivals auf einen Termin zu dem die Durchführung der Veranstaltung wieder möglich sein wird.
§4 Absage, Abbruch oder Verschiebung der Veranstaltung
- Veranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden. Sollte dieser Fall beim Happiness Festival eintreten, werden wir dies über die Festival Homepage https://www.happiness-festival.de sowie unsere Social Media Kanäle bekannt geben. Bitte informiere dich also über diese Kanäle ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird.
- Sollte es zu einer Absage, einem Abbruch, einer Verschiebung oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung kommen so beschränkt sich unsere Haftung auf den reinen Nennwert der gekauften Tickets. Darüberhinausgehende Kosten (zum Beispiel für Unterbringung außerhalb des Festivalgeländes) erfolgen auf eigene Gefahr und sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Eine wesentliche Veränderung der Veranstaltung liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt welches den Charakter der Veranstaltung wesentlich gegenüber dem verändert, was du beim Ticketkauf erwarten durftest. Änderungen eines oder mehrerer Künstler im Lineup des Festivals stellen keine solche wesentliche Änderung dar.
- Sofern die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben wird, der nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (höhere Gewalt, Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19 Pandemie und möglicher Mutationen, Liste nicht abschließend) ist das Recht des Ticketinhabers die Rückerstattung des Nennwertes des Tickets zu verlangen (Vertragsrücktritt) gemäß der folgenden Regelung ausgeschlossen:
- Der Nennwert des Tickets ergibt sich aus dem reinen Ticketpreis und einem eventuell vorab entrichteten Müllpfand.
Ausgeschlossen sind weitere Kosten wie Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten. - Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
- Wird die Veranstaltung nachgeholt, so behalten die Veranstaltungstickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.
- Eine Rückerstattung des Ticketnennwertes kann jedoch im Einzelfall verlangt werden, sofern die Teilnahme am Nachholtermin für den Ticketkäufer nachweislich nicht zumutbar ist. Gründe hierfür können sein (Liste nicht abschließend):
- Bereits vor der Bekanntgabe des Nachholtermins gebuchte Urlaubsreisen
- Nicht verschiebbare Ereignisse im engeren Familienkreis wie Hochzeiten oder Taufen
- Der Nennwert des Tickets ergibt sich aus dem reinen Ticketpreis und einem eventuell vorab entrichteten Müllpfand.
Sofern von diesem Recht gebraucht gemacht werden soll, muss die Nicht-zumutbarkeit im Zweifel vom Ticketkäufer gegenüber dem Veranstalter nachgewiesen werden.
Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Beispiele hierfür sind (Bürger-)Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, Terrorgefahr und -akten, Verwendung von chemische, biologischen oder biochemischen Substanzen, erhöhte Strahlenbelastung am Veranstaltungsort sowie Naturkatastrophen. Höhere Gewalt liegt auch Pandemien, Epidemien, Seuchen und vergleichbare Gefährdungslagen für die Gesundheit oder deren Folgewirkungen vor.
Außerdem liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die die Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen oder über die Verhältnisse erschweren.
Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein entsprechendes Ereignis zwar noch nicht eingetreten ist, aber unter vernünftiger Betrachtung abzusehen ist, dass dieses Ereignis zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird.
Ob ein solcher Fall zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird liegt im Ermessen des Veranstalters, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäufer.
§5 Einlass des Besuchers
- Bei Einlass für Besucher unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz (nähere Informationen unter https://happiness-festival.de/informationen/festival-abc/#index=a Absatz zu Altersbeschränkungen) Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
- Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.
Zu Gültigkeit der Eintrittskarte siehe "§3 - Erwerb von Eintrittskarten" - Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
- Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
- Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.
- Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
- Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
- Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
- der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt,
- der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
- der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
- der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
- der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,
- gegen den Besucher ein Hausverbot besteht,
- der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
- der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
- im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.
In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§6 Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit SARS-COV2 oder anderen Viren
- Sofern am Veranstaltungsdatum eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf das Coronavirus, SARS-CoV2 oder Varianten hiervon oder andere Viren in Kraft tritt, die einen Besuch von Konzert- / Festivalveranstaltungen nur unter bestimmten Auflagen ermöglicht, wird der Veranstalter diese Auflagen umsetzen. Diese Auflagen können unter anderem sein
- Tragen eines medizinischen Mund- / Nasenschutzes bzw. einer FFP2 Maske auf dem Veranstaltungsgelände (je nach Vorgabe der Verordnung)
- Einhalten bestimmter Abstandsregelungen.
- Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests (je nach Vorgabe der Verordnung) der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
- Im Falle einer sog. 2G oder 3G Regelung ein Impf-/ Test- / oder Genesenen Nachweis.
- Durchführung angemessener Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen)
Diese Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend. Maßgeblich sind die Regelungen aus der geltenden Verordnung.
Die Weigerung eines Besuchers zum Veranstaltungsdatum geltende Auflagen zu erfüllen (zum Beispiel das fehlen eines Impfnachweises oder die Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Liste nicht abschließend)) führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Zusätzlich zu den Vorgaben der Verordnung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen oder auf Grundlage von Auflagen durch die örtliche Genehmigungsbehörde zusätzliche Hygiene- und Präventionsmaßnahmen beschließen und vor Ort umsetzen.
Diese Maßnahmen können zum Beispiel sein:- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes trotz Vorlage einer Befreiung von der Maskenpflicht.
- Vorgabe Abstandsregelungen die die Vorgaben der allgemeinen Verordnung verschärfen – insbesondere in den Warte- und Anstehbereichen.
- Abweichend von der Verordnung das Verlangen eines Impf- oder Genesenennachweises.
- Abweichend von der Verordnung das Vorweisen eines negativen Antigen Schnelltests oder PCR-Tests der zum Veranstaltungsdatum maximal 24h alt sein darf.
Liste dient als Beispiel und ist nicht abschließend.
Sofern dies der Fall sein wird, wird der Veranstalter alle Ticketkäufer im Veranstaltungsvorfeld via Homepage, E-Mail und Social Media rechtzeitig und im Detail informieren.
Die Weigerung eines Besuchers diese Auflagen zu erfüllen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Erstattung des Ticketkaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Sofern es gesetzlich erforderlich ist, wird der Veranstalter am Einlass Gesundheitsdaten und / oder persönliche Daten der Besucher erfassen und diese im gesetzlich erforderlichen Rahmen an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Kommt der oder die Konzertbesucher:in den gesetzlichen und / oder den vom Veranstalter erlassenen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen nicht vollumfänglich nach, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt.
§7 Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände
- Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
- Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes oder Müllpfandchips werden diese nicht ersetzt.
- Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
- Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
- Es ist dem Besucher verboten,
- den Veranstaltungsablauf zu stören,
- in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
- strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
- andere Besucher zu gefährden,
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
- Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
- Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
- Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
- das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
- Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
- menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
- links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
- ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),
- außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Nutzung des Campingplatzes und dem Parken (siehe unten).
- Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§8 Verbotene Gegenstände
- Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten: https://www.happiness-festival.de/informationen/festival-abc/#index=v Punkt „Verbotene Gegenstände“
- Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
- Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.
§9 Aufzeichnungen des Veranstalters
- Der Veranstalter, die Sponsoren sowie Partner erstellen während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher. Diese werden auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Besucher ist hiermit einverstanden.
§10 Sicherheit
- Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher hat die Möglichkeit, einfache „Ohrstöpsel“ zu erhalten. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.
- Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
- Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit der Besucher dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
§11 Programm
- Der Veranstalter kann Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlern oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die Veranstaltung notwendig ist.
- Die Künstler sind für die Inhalte ihrer Darbietung alleine verantwortlich, der Veranstalter nimmt lediglich durch seine Auswahl der Künstler Einfluss auf das Programm.
§12 Veranstaltungsort
- Veranstaltungsort ist geplanter Weise die Buschäckerwiesen in 75334 Straubenhardt, Schwann.
- Der Veranstalter kann, sofern es aus organisatorischen, rechtlichen oder logistischen Gründen erforderlich ist, die Veranstaltung auf eine andere geeignete Fläche verlegen. Ein Erstattungsanspruch auf gekaufte Tickets entsteht durch eine solche Verlegung nicht.
§13 Camping
- Die Öffnungszeiten des Campingplatzes können unter https://www.happiness-festival.de/informationen/camping/ nachgelesen werden.
- Der Zutritt zum Campingplatz ist NICHT im Festivalticket enthalten. Um den Campingplatz zu betreten / zu campen benötigt jede Person ein eigenes, separates Campingticket. Das kann gemeinsam mit dem Festivalticket auf unserer Webseite oder den offiziellen VVK-Stellen erworben werden (siehe hier).
- Campen außerhalb des offiziellen Campingplatzes und ohne gültiges Campingticket ist ausdrücklich untersagt.
- Autos dürfen generell nicht auf den Campingplatz und müssen außerhalb auf dem Parkplatz abgestellt werden.
- Für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingbusse gibt es eine separate Stellfläche. Hierfür benötigt der Besucher neben dem Festivalticket noch ein Campingticket pro Person sowie ein WOMO-Ticket pro Fahrzeug.
- Auch auf dem Campingplatz gilt natürlich der Jugendschutz, beachtet also bitte die Altersbeschränkungen und weiteren Infos hier.
- Um den Aufwand für die Sperrmüllbeseitigung zu verringern, sind auf dem gesamten Campingplatz leider keine Möbelstücke wie Sofas und Sessel oder Autoreifen, Tonnen etc. erlaubt.
- Pfandflaschen und Pfanddosen die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf Happiness Festival über, Pfandsammeln ist nur dem vom Festival gestellten Personal genehmigt. Privates Pfandsammeln ist verboten.
- Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen der Hausordnung auch für das Camping.
§14 Parken
Bitte folgt vor Ort unbedingt der Beschilderung und nicht euren Navigationsgeräten, da der Verkehr zum Festival großräumig umgeleitet wird!
- Alle Fahrzeuge werden bei der Anreise nach Tages- und Wochenendparkern getrennt und auf verschiedene Parkflächen gelenkt. Falls ihr also in gemischten Camper / Nicht-Camper Gruppen anreist, versucht euch am besten gleich entsprechend auf die Autos zu verteilen!
- Um ein Verkehrschaos zu verhindern, bitten wir alle Festivalbesucher die offizielle Parkfläche des Happiness Festivals zu verwenden. Widerrechtlich oder außerhalb der offiziellen Parkflächen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird in diesem Fall gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.
- Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
- Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Da der Parkplatz die Vollsperrung einer Hauptverkehrsstraße erfordert, muss er bis Sonntag 12 Uhr geräumt werden.
- Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen der Hausordnung auch für das Parken.
§15 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Für beim Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
- Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.
§16 Datenschutz
Für die Angaben von persönlichen Daten im Webformular gelten unsere Datenschutzhinweise (https://www.happiness-festival.de/datenschutz/).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Happiness Festival Ticketshop
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen aus Bestellungen in Ticketshops der Happiness Festival GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Vertragspartner
Der Kaufvertrag wird mit Happiness Festival GmbH abgeschlossen.
Happiness Festival GmbH
Vertreten durch Daniel Benjamin Stieler
Alter Schlachthof 3
76131 Karlsruhe
Handelsregister Mannheim
Registernummer HRB 727527
Telefon 0721 66499743
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch das Anklicken der Kaufbestätigung „Kostenpflichtig bestellen“/“Jetzt mit PayPal bezahlen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Bestellvorgang dazu verpflichtet sind, eine E-Mail einzugeben, auf die Sie Zugriff haben.
3. Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop aufgeführt sind. Diese sind die Endpreise und enthalten bereits die in Deutschland gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Bei Artikel, für die zum Zeitpunkt des Kaufes im Sonderangebot sind oder für die ein Gutschein eingelöst wurde, ist der reduzierte Preis im endgültigen Angebot der Bestellung enthalten.
4. Zahlung
Grundsätzlich bieten wir die Zahlungsarten Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung das Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf die von uns angebotenen Zahlarten zu verweisen.
Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Kreditkarte: Sie bezahlen direkt im Bestellprozess durch Eingabe Ihrer Kreditkartendaten. Beim Warenversand wird Ihre Kreditkarte mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte, Gutscheine etc. belastet. Bei Ware, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wird Ihre Kreditkarte sofort mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte, Geschenkgutscheine etc. belastet.
PayPal: Sie bezahlen direkt über Ihr PayPal-Konto. Nach Absenden Ihrer Bestellung werden Sie zu PayPal weitergeleitet und geben dort den Bestellwert frei. Sobald unser PayPal-Account über Ihre Autorisierung informiert wurde, erfolgt der Versand. Ihr PayPal-Konto wird unmittelbar nach erfolgter Autorisierung mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte, Geschenkgutscheine etc. belastet.
Kauf auf Rechnung über Klarna: In Zusammenarbeit mit Klarna AB (www.klarna.de), Sveavägen 46, Stockholm, Schweden, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung nur für Verbraucher verfügbar sind und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/EID/de_de/invoice?fee=0.
Apple Pay: Auf unserer Website bieten wir u.a. die Bezahlung via Apple Pay an. Anbieter dieses Zahlungsdienstes ist Apple Inc., Infinite Loop, Cupertino, CA 95014, Telefon: +1 408 996 1010, in Europa vertreten durch Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, contactus.de@euro.apple.com, Registrierungsnummer: 470672, Eingetragen beim Handelsregister in Irland, USt-IdNr.: DE 27946362, (im Folgenden “Apple Pay”). Wenn Sie die Bezahlung via Apple Pay auswählen, werden die von Ihnen eingegebenen Zahlungsdaten an Apple Pay übermittelt. Die Übermittlung Ihrer Daten an Apple Pay erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus. Weitere Details zur Zahlung mit Apple Pay entnehmen Sie folgenden Links: https://support.apple.com/de-de/HT201469 https://support.apple.com/de-de/HT203027 https://www.apple.com/legal/privacy/de-ww/ https://www.apple.com/de/privacy/. Google Pay.
Wenn Sie sich für die Zahlungsart „Google Pay“ der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland („Google“) entscheiden, erfolgt die Zahlungsabwicklung über die „Google Pay“-Applikation Ihres mit mindestens Android 4.4 („KitKat“) betriebenen und über eine NFC-Funktion verfügenden mobilen Endgeräts durch die Belastung einer bei Google Pay hinterlegten Zahlungskarte oder einem dort verifizierten Bezahlsystem (z.B. PayPal). Für die Freigabe einer Zahlung über Google Pay in Höhe von mehr als 25,- € ist das vorherige Entsperren Ihres mobilen Endgerätes durch die jeweils eingerichtete Verifikationsmaßnahme (etwa Gesichtserkennung, Passwort, Fingerabdruck oder Muster) erforderlich. Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung werden Ihre im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilten Informationen nebst den Informationen über Ihre Bestellung an Google weitergegeben. Google übermittelt sodann Ihre in Google Pay hinterlegten Zahlungsinformationen in Form einer einmalig vergebenen Transaktionsnummer an die Ausgangswebsite, mit der eine erfolgte Zahlung verifiziert wird. Diese Transaktionsnummer enthält keinerlei Informationen zu den realen Zahldaten Ihrer bei Google Pay hinterlegten Zahlungsmittel, sondern wird als einmalig gültiger numerischer Token erstellt und übermittelt. Bei sämtlichen Transaktionen über Google Pay tritt Google lediglich als Vermittler zur Abwicklung des Bezahlvorgangs auf. Die Durchführung der Transaktion erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Ausgangswebsite durch Belastung des bei Google Pay hinterlegten Zahlungsmittels. Sofern bei den beschriebenen Übermittlungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Google behält sich vor, bei jeder über Google Pay getätigten Transaktion bestimmte vorgangsspezifische Informationen zu erheben, zu speichern und auszuwerten. Hierzu gehören Datum, Uhrzeit und Betrag der Transaktion, Händlerstandort und -beschreibung, eine vom Händler bereitgestellte Beschreibung der gekauften Waren oder Dienste, Fotos, die Sie der Transaktion beigefügt haben, der Name und die E-Mail-Adresse des Verkäufers und Käufers bzw. des Absenders und Empfängers, die verwendete Zahlungsmethode, Ihre Beschreibung für den Grund der Transaktion sowie gegebenenfalls das mit der Transaktion verbundene Angebot. Laut Google erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich gemäß Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO auf Basis des berechtigten Interesses an der ordnungsgemäßen Rechnungslegung, der Verifizierung von Vorgangsdaten und der Optimierung und Funktionserhaltung des Google Pay-Dienstes. Google behält sich außerdem vor, die verarbeiteten Vorgangsdaten mit weiteren Informationen zusammenzuführen, die bei der Nutzung weiterer Google-Dienste durch Google erhoben und gespeichert werden. Die Nutzungsbedingungen von Google Pay finden sich hier: https://payments.google.com/payments/apis-secure/u/0/get_legal_document?ldo=0&ldt=googlepaytos&ldl=de Weitere Hinweise zum Datenschutz bei Google Pay finden Sie unter der nachstehenden Internetadresse: https://payments.google.com/payments/apis-secure/get_legal_document?ldo=0&ldt=privacynotice&ldl=de. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion werden von Ihnen getragen.
5. Gutscheine und Codes und deren Einlösung
Reicht das Guthaben eines Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Gutscheine können nur vor Abschluss der Bestellung eingelöst werden. Das Guthaben eines Gutscheins kann nicht in Geld umgetauscht werden.
6. Widerrufsbelehrung
Wir weisen darauf hin, dass gem. § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.“
7.Lieferung
Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und nur an Endverbraucher.
8. Versandkosten
Die Versandkosten für die Zustellung der Ware werden Ihnen, sofern zutreffend, während des Bestellvorganges im Warenkorb angezeigt.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Eingang der Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Happiness Festival GmbH.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten). Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.show erreichbar.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburgerstr. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de. Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.